Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter

  • Erwerb von Fähig- und Fertigkeiten zum Erfassen der Lage am Einsatzort und der unverzüglichen Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Durchführung medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung
  • Vermittlung von Kenntnissen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere bei vitalen und psychischen Bedrohungen
  • Anbahnung fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung, insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten_innen vermitteln
  • Dauer der Ausbildung:
    • 3 Jahre
  • Gesetzliche Grundlage:
    • Rahmenplan auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter_innen (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I/S. 4280, die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 07. Juni 2023 (BGBL 2023 I Nr. 148)) geändert worden ist
  • Lernort Theorie:
    • 1.920 Stunden á 45 Minuten als Präsenzunterricht
  • Lernort Praxis:
    • 1.960 Stunden á 60 Minuten in genehmigten Lehrrettungswachen
    • 720 Stunden kooperierenden Krankenhäusern in vorgegebenen Einsatzbereiche
  • Abschluss:
    • Die Zulassung zur staatlichen Prüfung wird erteilt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die bestandene staatliche Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis. Nach bestandener Prüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte_r Notfallsanitäter_in“erteilt.
  • Teilnahmevoraussetzung:
    • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
    • der mittlere Schulabschluss (z. B. Fachoberschulreife, Realschulabschluss) oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulausbildung oder Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    • Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Ausbildungsträger
  • Bewerbungsunterlagen:
    • Bewerbungsunterlagen werden beim kooperierenden Ausbildungsträger des Rettungsdienstes (Kreisverwaltungen oder Berufsfeuerwehren) eingereicht.
  • Vergütung:
    • Die Vergütung erfolgt durch den Ausbildungsträger des Rettungsdienstes (Kreisverwaltungen oder Berufsfeuerwehren)
  • 01.10.2026

Tragen Sie sich hier verbindlich für die Ausbildung ein:


Nach oben scrollen