Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter in Teilzeit
- Erwerb von Fähig- und Fertigkeiten zum Erfassen der Lage am Einsatzort und der unverzüglichen Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Durchführung medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung
- Vermittlung von Kenntnissen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere bei vitalen und psychischen Bedrohungen
- Anbahnung fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung, insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten_innen vermitteln
- Dauer der Ausbildung:
- 4 Jahre berufsbegleitend gemäß § 5 Abs. 1 NotSanG
- Gesetzliche Grundlage:
- Rahmenplan auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter_innen (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I/S. 4280, die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 07. Juni 2023 (BGBL 2023 I Nr. 148)) geändert worden ist
- Zielgruppe:
- Rettungssanitäter_innen
- Lernort Theorie:
- 1.760 Stunden á 45 Minuten als Präsenzunterricht
- Lernort Praxis:
- 1.960 Stunden á 60 Minuten in genehmigten Lehrrettungswachen
- 1.960 Stunden praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
- 720 Stunden kooperierenden Krankenhäusern in vorgegebenen Einsatzbereiche
- Abschluss:
- Die Zulassung zur staatlichen Prüfung wird erteilt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die bestandene staatliche Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis. Nach bestandener Prüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte_r Notfallsanitäter_in“ erteilt.
- Teilnahmevoraussetzung:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und eine berufliche Tätigkeit im Rettungsdienst
- mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Bescheid über die Anrechnung einer Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter_in auf die Notfallsanitäterausbildung muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen
- Bewerbungsunterlagen:
- Antrag auf Aufnahme in den Lehrgang
- Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdeganges sowie Lichtbild
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Rettungssanitäterausbildung oder andere gleichwertige Lehrgangs- oder Ausbildungsabschlüsse
- Zwischenzeugnis der Beschäftigungsstelle mit Einverständniserklärung zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform
- Anrechnungsbescheid der zuständigen Behörde der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter_in auf die Notfallsanitäterausbildung
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses
- XX.XX.2027
Lehrgangskosten:
gemäß Kooperationsvereinbarung
Ansprechpartner:
Martin Neumann
